Cyberbanden auf Sanktionslisten: Wenn Lösegeldzahlungen strafbar sind

Zahlungen an Cyberkriminelle sind grundsätzlich immer kritisch zu betrachten. In manchen Fällen macht man sich damit aber sogar strafbar. Wir fassen für dich zusammen, welche Rolle Sanktionslisten in der Cyber Security spielen und was passiert, wenn man von sanktionierten Organisationen gehackt wird.
Ransomware-Angriffe gehören nicht umsonst zu den lukrativsten Arten von Cybercrime. Trotz Sicherheitsmaßnahmen kommt es immer wieder vor, dass Unternehmen Lösegelder bezahlen müssen, um ihre IT aus der Geiselhaft zu befreien. Wenn die Angreifer jedoch auf Sanktionslisten stehen, sind Zahlungen tabu. Sie können nämlich als Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung bewertet werden – mit fatalen Konsequenzen.
Die weltweit wichtigsten Sanktionslisten
Sanktionslisten sind im Grunde die „Schwarzen Listen“ der Weltpolitik. Staaten und Organisationen wie die UN oder die EU führen Verzeichnisse von Personen, Firmen oder eben Hacker-Gruppen, mit denen jegliche Geschäfte verboten sind. Im Cyber-Kontext sind folgende Listen zentral:
Die drei Listen sind dabei nicht komplett unabhängig voneinander. So übernehmen sowohl die EU-Sanktionsliste als auch die OFAC-Liste stets alle Einträge der UN-Sanktionsliste.
Verschärfung der Sanktionsgesetze in Europa
In der EU gilt ein unmittelbares Bereitstellungsverbot: Es dürfen den Gelisteten weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. In Österreich regelt das 2024 eingeführte Sanktionengesetz die Umsetzung der europäischen Vorgaben. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) die zentrale Anlaufstelle für die Umsetzung von Finanzsanktionen.
In Deutschland erfolgt die Prüfung meist über das Finanz-Sanktionslisten-Portal der Justiz oder die Datenbanken des Zoll. Federführend sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Deutsche Bundesbank.
Vor Kurzem wurden die Sanktionsgesetzte in Deutschland zudem massiv verschärft. Am 5. Februar 2026 wurde das „Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ veröffentlicht. Dadurch wurden u.a. die Bußgelder für Unternehmen vervierfacht. Außerdem entfallen die zuvor geltenden Schonfristen. Wenn Hackergruppen neu gelistet werden, gilt das Verbot sofort.
Wann kommen Cyberbanden auf diese Listen?
Die EU führte im Jahr 2019 ein Framework ein, um Cyber-Sanktionen zu steuern. Eine Gruppe oder Einzelperson wird demnach gelistet, wenn ein Cyberangriff „erhebliche Auswirkungen“ hat.
Folgende Kriterien sind für die Listung entscheidend:
Gegen Ransomware-Gruppen ist die Sanktionierung ein scharfes Schwert, da deren Zahlungsfluss in der Regel komplett zum Erliegen kommt. Betroffene Gruppen haben deshalb Ausweichstrategien entwickelt. So lösen sie sich beispielsweise auf und starten nach einem Rebranding neu.
Was bedeutet das für angegriffene Unternehmen?
Wenn die IT deines Unternehmen von einer Gruppe verschlüsselt wird, die auf einer Sanktionsliste steht, befindest du dich in einem regelrechten Minenfeld. In Deutschland und Österreich greift das Strafrecht und die Zahlung kann als Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung gewertet werden. Es drohen hohe Bußgelder für das Unternehmen und Haftstrafen für die verantwortlichen Manager.
Auch Cyber-Versicherungen prüfen sehr penibel, ob die Angreifer auf Sanktionslisten stehen. Falls dem so ist, verweigern sie konsequent die Erstattung des Lösegelds. Darüber hinaus bestehen Risiken für Sekundärsanktionen. Bei US-gelisteten Gruppen (OFAC) riskieren auch europäische Unternehmen, selbst auf die schwarze Liste der USA zu kommen, wenn sie zahlen.
Fazit
Experten raten grundsätzlich davon ab, Lösegeld zu zahlen. Bei sanktionierten Gruppen ist es jedoch schlichtweg verboten und mit sehr hohen Risiken verbunden. Die beste Strategie ist deshalb, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. Präventive Maßnahmen für eine höhere Cybersicherheit – von der Awareness-Schulung bis zur sicheren Backup-Infrastruktur – gewinnen dadurch noch einmal mehr an Bedeutung.
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Evelyn Heinrich
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