Sorgfaltspflicht: Geschäftsführer haften für die Datensicherheit
Während etwa für den Fuhrpark regelmäßige Überprüfungen gesetzlich vorgeschrieben sind, fehlen entsprechende Vorgaben für die IT eines Unternehmens. Die Folge: Oft führen relativ banale Versäumnisse zu Datenverlust oder -missbrauch – mit Konsequenzen für die Geschäftsführung.